1. Holy Heart tätowiert ausschließlich Personen ab 18.
2. Holy Heart tätowiert keine Personen die
a) unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluß stehen.
b) blutverdünnende oder immunschwächenden Medikamente (u.a. Antibiotika) eingenommen haben. c) an einer Immunschwäche leiden und /oder Bluter sind.
d) schwanger sind oder sich in der Stillzeit befinden.
e) sich in einer instabilen physischen / psychischen Verfassung befinden.
f) an ansteckenden Krankheiten leiden.
g) unhygienisch sind.
h) sexuelle, unfreundliche, und/ oder fremdenfeindliche Absichten haben.
3. Holy Heart Tattoo behält sich vor Tätowierungen abzulehnen, wenn,
a) die Motivwahl unmoralisch und / oder politisch nicht vertretbar ist.
b) die gewählte Körperstelle sich als ungeeignet, bedenklich und / oder verantwortungslos darstellen sollte.
c) aus individuellen, geschäftlichen und/ oder persönlichen Gründen kein professionelles Arbeitsverhältnis entstehen kann.
d) der Motivwunsch nicht der Stilrichtung des Tätowierers entspricht
4. Vor dem Tattootermin verpflichtet sich der Kunde seiner Informationspflicht nachzukommen, indem er eine Einverständniserklärung wahrheitsgemäß unterschreibt. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz.
5. Ein Tätowiervertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf in Auftrag gibt und einen Termin vereinbart. Die Beauftragung wird mit Eingehen einer Anzahlung bestätigt. Diese erfolgt vor Entstehung des Entwurfes, spätestens eine Wochen nach Terminvereinbarung. Die Anzahlung erfolgt bei einem Besprechungstermin sofort bar oder aber per Banküberweisung oder Paypal. Die Anzahlung beträgt
a) mind. 50,00 Euro bei kleinen bis mittleren Motiven.
b) mind. 100, 00 Euro bei großen Motiven (Tattoowert ab 200 EUR). c) die Anzahlung wird bei Fertigstellung des Tattoos verrechnet.
6. Die geleistete Anzahlung verfällt in voller Höhe, wenn
a) der Kunde nicht zum Termin erscheint.
b) eine fristgerechte Absage entfällt (spätestens 48 Stunden vor dem eigentlichen Tattootermin).
c) der Termin gemäß Abs. 2. und 3. nicht zustande kommen kann.
d) ein Entwurf gemacht worden ist, es aber aus jeglichen Gründen nicht tätowiert wird.
e) der Entwurf komplett abgeändert werden muss, so dass ein neues Motiv entstehen muss, welches nicht vereinbart war (doppelter Entwurf).
g) der Kunde massiv zu spät kommt (ab 15 Minuten nach vereinbartem Termin).
h) der Kunde ohne einen negativen Corona Schnelltest erscheint (solange dieser verlangt wird)
7. Die Anzahlung kann nur bei fristgerechter Absage in Form eines Gutscheins erstattet werden. Eine Auszahlung ist zu keinem Zeitpunkt möglich.
8. Eine Gutschrift kann nicht mehr ausgestellt werden, wenn seitens des Tätowierers Arbeit geleistet worden ist. Diese Arbeit definiert sich wie folgt:
a) ein intensives Beratungsgespräch, für welches der Kunde einen gesonderten Termin erhielt.
b) eine Zeichnung angefertigt worden ist.
c) mehrmalige Verschiebung von Terminen seitens des Kunden einen verbalen Zeitaufwand erfordert hat.
9. Der Preis der Tätowierung ist abhängig von Größe, Dauer, Aufwand und Platzierung. Die Barzahlung des Preises erfolgt unmittelbar nach der Sitzung in voller Höhe.
10. Holy Heart Tattoo behält sich vor, Termine ohne Angaben von Gründen zu verschieben und/ oder abzusagen. Wird der / die Termin/e seitens des Tätowierers ganz abgesagt, bekommt der Kunde die Anzahlung in voller Höhe rückerstattet. Sofern ein Verfall der Anzahlung nicht durch 6 a) bis e) zustande gekommen ist.
11. Nachstechtermine werden kostenfrei vergeben, sofern:
a) der Kunde innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung der Tätowierung einen Termin vereinbart. b) die erforderliche Nachbehandlung auf den Tätowierer zurückzuführen ist.
c) davon ausgeschlossen ist, dass der Kunde die Pflegeanleitung missachtet hat. Bei unsachgemäßer Behandlung der Tätowierung ist das Nachstechen kostenpflichtig und wird Pauschal in Höhe von mindestens 70,00€ abgerechnet.
d) der Kunde den Termin wahr nimmt. Bei nicht fristgerechter Absage verfällt dieser Anspruch. Einmalige, krankheitsbedingte Terminverschiebung sind telefonisch oder via Mail (Instagram oder Facebook) zu vereinbaren.
12 Holy Heart Tattoo übernimmt keine Haftung für:
a) Folgeproblemen, die auf falsche Pflege zurückzuführen sind.
b) bei Nichtgefallen der fertigen Tätowierung.
c) bei Rechtschreibfehlern im Motiv (die seitens des Kunden entstanden sind). d) bei allergischen Reaktionen.
e) Vernarbungen.
13. Die Entwürfe für die Tätowierung bleiben Eigentum des jeweiligen Urhebers. Es dürfen keine Fotos der Zeichnungen gemacht werden. Die Zeichnung erhält der Kunde spätestens am Tag vor dem T ermin.
14. Holy Heart Tattoo behält sich das Recht vor, Fotografien der fertig gestellten Tätowierung und/ oder Zeichnung in Printmedien und im Internet zu eigenen Werbezwecken zu veröffentlichen.
15. Holy Heart Tattoo gestattet das Mitbringen Dritter Personen zum Tattootermin nur nach Absprache. Während der Corona Pandemie sind Begleitpersonen nicht gestattet.
16. Holy Heart Tattoo bittet um pünktliche Wahrnehmung des Termins. Das Zeitmanagement des Tätowierers wird massiv gestört, wenn:
a) der Kunde überpünktlich erscheint. D. h. mehr als 15 Min. vor dem Termin.
b) der Kunde unpünktlich kommt.
c) der Kunde seine Verspätung nicht mitteilt. Ggf. tritt Abs 6 g) ein.
17. Holy Heart Tattoo behält sich das Recht vor, den Entwurf nur dem Kunden, und keine/n weitere/n Person/en, bei einer speziell zwecks dessen gedachten Entwurfsbesprechung, zu zeigen.
Risikoaufklärung
Bei der Tätowierung wird die spezielle Tattoofarbe mittels Nadeln in die zweite Hautschicht, der Dermis eingebracht. Die Haut muss hierzu verletzt werden, was sehr schmerzhaft sein kann. Dadurch kommt es bei dem Vorgang tatbestandlich zu einer Körperverletzung.
Die Beschaffenheit und Qualität einer Tätowierung hängt nicht zuletzt von der Hautbeschaffenheit des Kunden/ der Kundin ab. Es kann somit zwischen Vorlage und der fertigen Tätowierung zu leichten Abweichungen in Bezug auf Form und Farbe kommen.
Auch unterliegt eine Tätowierung zugleich dem lebenden Gewebe und Alterungsprozesse. Über die Jahre können Farben und Konturen an Schärfe und Intensität verlieren. Dieser Prozess wird durch intensive Sonneneinstrahlung und Sonnenbankbesuche beschleunigt. Sunblocker und ein hoher UV- Schutz unterstützen den Erhalt der Tätowierung.
Trotz großer Sorgfalt, Vorsicht, erprobter Techniken und Arbeitsmaterial, kann es in seltenen Fällen während oder nach dem tätowieren zu Nebenwirkungen u/o zu Komplikationen kommen. Kreislaufprobleme, Übelkeit, Schüttelfrost oder Ohnmacht, Anschwellen der Haut, Hämatome, Hautirritationen klingen i.d.R. schnell wieder ab. Narbenbildung allergische Reaktionen, deren Ausmaß nicht vorhersehbar ist. Ungewollte Farbverläufe, aufgrund eines ungünstigen Bindegewebes (z.B. an Oberarminnenseite, Armbeuge, sowie Unterarminnenseite). In sehr seltenen Fällen kann es, trotz großer Sorgfalt, hinsichtlich Sauberkeit und Hygiene, zu Entzündungen, Infektionskrankheiten und im weiteren Verlauf zu Keimverschleppung kommen, die bei nicht rechtzeitiger ärztlicher Behandlung zu dauerhaften und ernsten Gesundheitsschäden führen können. Juckreizen, leichtes brennen, pralle Hautpartien, verschieden starke Schorf und Krustenbildung. Vereinzelnd können Nachblutungen nach dem Tätowieren auftreten.